Sperrzeit Aufhebung
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Süderbrarup - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. keine Sprechstunden Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04641 78-10
E-Mail: ordnungsamt@amt-suederbrarup.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein