Sperrzeit Aufhebung
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Hürup - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hürup, Hauptstr. 22 (Seemann)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4364 88-0
Telefon Festnetz: +49 4634 88-26
Telefon Festnetz: +49 4634 88-14
E-Mail: ordnungsamt@amt-huerup.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein