Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Beschreibung

    Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

    Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Eggebek - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 2

    24852 Eggebek

    Parkplätze

    • Parkplatz: Ausreichend Parkflächen vorhanden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze vor dem Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4609 900150

    Telefon Festnetz: +49 4609 900-211

    E-Mail: ordnungsamt@amt-eggebek.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de