Sperrzeit Aufhebung
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Gaststätten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 107
24757 Rendsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein