Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Beschreibung

    Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

    Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Gaststätten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 107

    24757 Rendsburg

    Hausanschrift

    Am Gymnasium 4

    24768 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 206-0

    Fax: +49 4331 206-270

    E-Mail: info@rendsburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de