Sperrzeit Aufhebung
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein