Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Beschreibung

    Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

    Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vorm Eingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
      Linien:
      • Bus: 589
      • Bus: X89
      • Bus: 489
      • Bus: 6675

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4122 854-0

    Fax: +49 4122 854-140

    E-Mail: info@amt-gums.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de