Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Beschreibung

    Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

    Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 5

    23769 Fehmarn

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Freitags nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 04371 506-650

    Telefon Festnetz: 04371 506-690

    E-Mail: info@stadtfehmarn.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Fehmarn

    Empfänger: Stadtkasse Fehmarn

    IBAN: DE46 2135 2240 0091 5215 42

    BIC: NOLADE21HOL

    Bankinstitut: Sparkasse Holstein

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English