Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Beschreibung

    Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

    Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Feuerwehrangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 31

    23714 Bad Malente-Gremsmühlen

    Öffnungszeiten

    Montag        08:30 - 12:30 Uhr Dienstag      15:00 - 17:00 Uhr Donnerstag  08:30 - 12:30 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag         08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren wir gern. Terminvereinbarung Bürgerbüro: 04523 9920-60 oder über die Onlineterminvergabe

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2020

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020