Sperrzeit Aufhebung
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Pellworm
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach Terminabsprache
Kontakt
Telefon Festnetz: 04841 666-7111
Telefon Festnetz: 04841 666-7112
Telefon Festnetz: 04841 666-7113
E-Mail: info@amt-pellworm.de
Weitere Informationen
Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Pellworm werden durch die Stadt Husum wahrgenommen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein