Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Beschreibung

    Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

    Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Schwarzenbek-Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Gülzower Straße 1

    21493 Schwarzenbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 4151 8422-84

    Telefon Festnetz: +49 4151 8422-0

    E-Mail: buergerbuero@amt-schwarzenbek-land.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de