Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Büchen Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich von 14:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04155 8009255
Telefon Festnetz: 04155 8009230
Fax: 04155 8009999
E-Mail: ordnungsamt@amt-buechen.de
Kontaktperson
Herr Juhl (Fachbereichsleiter)
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Fax: 04155 8009999
Telefon Festnetz: 04155 8009230
E-Mail: ordnungsamt@amt-buechen.de
Frau Schering
Internet
Stichwörter
Ordnungsamt
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein