Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Beschreibung

    Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

    Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Ratzeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Linden 1

    23909 Ratzeburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang / Bürgerbüro Mo. - Mi. 8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Do. 8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr Fr. 8:00 - 12:00 Uhr alle anderen Ämter: Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 16:00 Uhr Hinweis (nach 16:00 Uhr nur mit Terminreservierung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4541 8000-0

    Fax: +49 4541 8000-9999

    E-Mail: stadt@ratzeburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Ratzeburg

    Empfänger: Stadt Ratzeburg

    IBAN: DE76 2305 2750 0000 1163 00

    BIC: NOLADE21RZB

    Bankinstitut: Kreissparkasse Ratzeburg

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de