Sperrzeit Aufhebung
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 210 Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 18 Gebühren: nein - Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
rollstuhlgerecht in der Roggenstraße 14 in Meldorf und in der Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Aufzug ist nur in der Roggenstraße 14 in Meldorf vorhanden
Kontakt
Bankverbindung
Amtskasse Mitteldithmarschen
Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen
IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein