Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Beschreibung

    Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

    Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchspielsweg 6

    25746 Heide

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1126

    25731 Heide

    Kontakt

    Fax: +49 481 605-70

    Telefon Festnetz: +49 481 605-0

    E-Mail: info@amt-heider-umland.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Girocard

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de