Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Kreise / kreisfreien Städte und die Nahverkehrsverbünde NAH.SH GmbH und HVV GmbH zuständig.
Beschreibung
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.
Der ÖPNV soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten und zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.
Zuständigkeit
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die NAH.SH GmbH, die vom Land Schleswig-Holstein mit der Aufgabe der Organisation des Schienenpersonennahverkehrs im Land beauftragt wurde oder
- an die HVV GmbH für die Kreise Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenbug.
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - 4.80.3 Hauptsachgebiet Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Schülerbeföderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04841 67-603
E-Mail: busverkehr@nordfriesland.de
Formulare
Hinweise für Nordfriesland: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Integriertes Mobilitätskonzept Nordfriesland
- Jahresbericht 2021 gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV
- Linienkonzessionen Kreis Nordfriesland
- Nahverkehrsplan RNVP 2017 - 2021 Gemeinsamer Teil FL, SL, NF
- Nahverkehrsplan RNVP 2017 - 2021 Schnittmengenteil SL, NF
- Nahverkehrsplan RNVP 2017 - 2021 Regionalteil NF
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum ÖPNV in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
- Landesweiter Nahverkehrsplan (LNVP)(Landesportal Schleswig-Holstein)
- Bus und Bahn (ÖPNV)(Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein