öffentlicher Personennahverkehr Förderung

    Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

    Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Kreise / kreisfreien Städte und die Nahverkehrsverbünde NAH.SH GmbH und HVV GmbH zuständig.

    Beschreibung

    Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.

    Der ÖPNV soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten und zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.

    Hinweise für Lübeck: ÖPNV

    Das Deutschland-Schulticket

    Die Lübecker Bürgerschaft hat im Juni 2024 die Einführung eines vergünstigten Tickets für Schüler: innen aus Lübeck beschlossen. Bei dem Deutschland-Schulticket handelt es sich um ein reguläres Deutschlandticket, dass zu einem vergünstigen Preis von 29 Euro verkauft wird.

    Der Verkauf des Deutschland-Schultickets erfolgt über die Online-Plattform der Stadtwerke Lübeck Mobil. Das Deutschland-Schulticket kann als Chipkarte oder als Handyticket erworben werden. Das Handyticket kann allerdings auch noch im August für den gleichen Monat bezogen werden. Schüler:innen mit Wohnsitz im Umland können keine Fahrkarte erwerben. Hierzu wird es in den jeweiligen Kreisen eigene Angebote geben.

    Ausführliche Informationen sind unter mobil.swhl.de abrufbar, Tickets können online bestellt werden.


    Aktion Fahrschein gegen Führerschein

    In der Hansestadt Lübeck besteht die Möglichkeit, für den freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis ein kostenloses Deutschlandticket zu erhalten. Das Ticket gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten mit dem Nahverkehr (Bahn, Bus, Tram, U-Bahnen und S-Bahnen) in der 2. Klasse – deutschlandweit bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen. Daneben können Sie in der Hansestadt Lübeck auch die Priwallfähre als Fußgänger nutzen.

    Das Deutschlandticket wird über die APP der nah.sh als Handyticket zur Verfügung gestellt oder auch Chipkarte zugeschickt. Die Hansestadt Lübeck übernimmt die Kosten der Tickets für ein Jahr. Der Modellversuch ist auf 3 Jahre befristet und auf 1.000 Tickets in 2023 und jeweils 500 Tickets in 2024 und 2025 begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.luebeck.de/fuehrerscheintausch

    Das Deutschland-Schulticket

    Die Lübecker Bürgerschaft hat im Juni 2024 die Einführung eines vergünstigten Tickets für Schüler: innen aus Lübeck beschlossen. Bei dem Deutschland-Schulticket handelt es sich um ein reguläres Deutschlandticket, dass zu einem vergünstigen Preis von 29 Euro verkauft wird.

    Der Verkauf des Deutschland-Schultickets erfolgt über die Online-Plattform der Stadtwerke Lübeck Mobil. Das Deutschland-Schulticket kann als Chipkarte oder als Handyticket erworben werden. Das Handyticket kann allerdings auch noch im August für den gleichen Monat bezogen werden. Schüler:innen mit Wohnsitz im Umland können keine Fahrkarte erwerben. Hierzu wird es in den jeweiligen Kreisen eigene Angebote geben.

    Ausführliche Informationen sind unter mobil.swhl.de abrufbar, Tickets können online bestellt werden.


    Aktion Fahrschein gegen Führerschein

    In der Hansestadt Lübeck besteht die Möglichkeit, für den freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis ein kostenloses Deutschlandticket zu erhalten. Das Ticket gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten mit dem Nahverkehr (Bahn, Bus, Tram, U-Bahnen und S-Bahnen) in der 2. Klasse - deutschlandweit bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen. Daneben können Sie in der Hansestadt Lübeck auch die Priwallfähre als Fußgänger nutzen.

    Das Deutschlandticket wird über die APP der nah.sh als Handyticket zur Verfügung gestellt oder auch Chipkarte zugeschickt. Die Hansestadt Lübeck übernimmt die Kosten der Tickets für ein Jahr. Der Modellversuch ist auf 3 Jahre befristet und auf 1.000 Tickets in 2023 und jeweils 500 Tickets in 2024 und 2025 begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.luebeck.de/fuehrerscheintausch

    Zuständigkeit

    • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
    • an die NAH.SH GmbH, die vom Land Schleswig-Holstein mit der Aufgabe der Organisation des Schienenpersonennahverkehrs im Land beauftragt wurde oder
    • an die HVV GmbH für die Kreise Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenbug.

    Hinweise für Lübeck: ÖPNV

    Im Falle von Busstreiks wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Busunternehmen. Die Hansestadt Lübeck ist hierfür nicht zuständig. 

    Im Falle von Busstreiks wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Busunternehmen. Die Hansestadt Lübeck ist hierfür nicht zuständig. 

    Ansprechpartner

    Stadtplanung und Bauordnung; Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlendamm 12

    23539 Lübeck

    Parkplatz: Großer Bauhof
    Anzahl: 15
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
    Anzahl: 62
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Musterbahn
    Anzahl: 55
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parade
    Anzahl: 67
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Fegefeuer

    Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    Fax: +49 451 122-6190

    E-Mail: stadtplanung@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Stichwörter

    Bauleitplan, Bauleitplanung, Bus, Eintauschen, Einzelhandel, Einzelhandelsentwicklung, Einzelhandelskonzept, Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept, Fahrkarte, Fahrkarte gegen Führerschein, Fahrschein, Flächennutzungsplanung, Flächenutzungsplan, FNP, FPlan, F-Plan, Führerscheineintausch, Führerscheintausch, Hamburg, Integriertes Stadtentwicklungskonzept, ISEK, Metropolregion, MRH, MRHH, Nahversorgung, ÖPNV, Region Lübeck, Sortimentsliste, Stadtentwicklung, Stadtentwicklungskonzept, Stadtteilzentren, Stadtteilzentrum, Stadt-Umland-Kooperation, SUK, Tausch, Umland, zentrale Versorgungsbereiche, zentraler Versorgungsbereich

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2018 (von: Look, Anke)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    NAH-SH - Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Raiffeisenstraße 1

    24103 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 66019-0

    Fax: 0431 66019-19

    E-Mail: kundendialog@nah.sh

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2011 (von: Anita Damme)

    Technisch geändert am 16.01.2023 (von: Schmeets, Angelika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum ÖPNV in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)