Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Kreise / kreisfreien Städte und die Nahverkehrsverbünde NAH.SH GmbH und HVV GmbH zuständig.
Beschreibung
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.
Der ÖPNV soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten und zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.
Hinweise für Lübeck: ÖPNV
Das Deutschland-Schulticket
Die Lübecker Bürgerschaft hat im Juni 2024 die Einführung eines vergünstigten Tickets für Schüler: innen aus Lübeck beschlossen. Bei dem Deutschland-Schulticket handelt es sich um ein reguläres Deutschlandticket, dass zu einem vergünstigen Preis von 29 Euro verkauft wird.
Der Verkauf des Deutschland-Schultickets erfolgt über die Online-Plattform der Stadtwerke Lübeck Mobil. Das Deutschland-Schulticket kann als Chipkarte oder als Handyticket erworben werden. Das Handyticket kann allerdings auch noch im August für den gleichen Monat bezogen werden. Schüler:innen mit Wohnsitz im Umland können keine Fahrkarte erwerben. Hierzu wird es in den jeweiligen Kreisen eigene Angebote geben.
Ausführliche Informationen sind unter mobil.swhl.de abrufbar, Tickets können online bestellt werden.
Aktion Fahrschein gegen Führerschein
In der Hansestadt Lübeck besteht die Möglichkeit, für den freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis ein kostenloses Deutschlandticket zu erhalten. Das Ticket gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten mit dem Nahverkehr (Bahn, Bus, Tram, U-Bahnen und S-Bahnen) in der 2. Klasse – deutschlandweit bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen. Daneben können Sie in der Hansestadt Lübeck auch die Priwallfähre als Fußgänger nutzen.
Das Deutschlandticket wird über die APP der nah.sh als Handyticket zur Verfügung gestellt oder auch Chipkarte zugeschickt. Die Hansestadt Lübeck übernimmt die Kosten der Tickets für ein Jahr. Der Modellversuch ist auf 3 Jahre befristet und auf 1.000 Tickets in 2023 und jeweils 500 Tickets in 2024 und 2025 begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.luebeck.de/fuehrerscheintausch
Das Deutschland-Schulticket
Die Lübecker Bürgerschaft hat im Juni 2024 die Einführung eines vergünstigten Tickets für Schüler: innen aus Lübeck beschlossen. Bei dem Deutschland-Schulticket handelt es sich um ein reguläres Deutschlandticket, dass zu einem vergünstigen Preis von 29 Euro verkauft wird.
Der Verkauf des Deutschland-Schultickets erfolgt über die Online-Plattform der Stadtwerke Lübeck Mobil. Das Deutschland-Schulticket kann als Chipkarte oder als Handyticket erworben werden. Das Handyticket kann allerdings auch noch im August für den gleichen Monat bezogen werden. Schüler:innen mit Wohnsitz im Umland können keine Fahrkarte erwerben. Hierzu wird es in den jeweiligen Kreisen eigene Angebote geben.
Ausführliche Informationen sind unter mobil.swhl.de abrufbar, Tickets können online bestellt werden.
Aktion Fahrschein gegen Führerschein
In der Hansestadt Lübeck besteht die Möglichkeit, für den freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis ein kostenloses Deutschlandticket zu erhalten. Das Ticket gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten mit dem Nahverkehr (Bahn, Bus, Tram, U-Bahnen und S-Bahnen) in der 2. Klasse - deutschlandweit bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen. Daneben können Sie in der Hansestadt Lübeck auch die Priwallfähre als Fußgänger nutzen.
Das Deutschlandticket wird über die APP der nah.sh als Handyticket zur Verfügung gestellt oder auch Chipkarte zugeschickt. Die Hansestadt Lübeck übernimmt die Kosten der Tickets für ein Jahr. Der Modellversuch ist auf 3 Jahre befristet und auf 1.000 Tickets in 2023 und jeweils 500 Tickets in 2024 und 2025 begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.luebeck.de/fuehrerscheintausch
Zuständigkeit
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die NAH.SH GmbH, die vom Land Schleswig-Holstein mit der Aufgabe der Organisation des Schienenpersonennahverkehrs im Land beauftragt wurde oder
- an die HVV GmbH für die Kreise Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenbug.
Hinweise für Lübeck: ÖPNV
Im Falle von Busstreiks wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Busunternehmen. Die Hansestadt Lübeck ist hierfür nicht zuständig.
Im Falle von Busstreiks wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Busunternehmen. Die Hansestadt Lübeck ist hierfür nicht zuständig.
Ansprechpartner
Stadtplanung und Bauordnung; Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15
Gebühren: ja
Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62
Gebühren: ja
Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55
Gebühren: ja
Parkplatz: Parade
Anzahl: 67
Gebühren: ja
Bushaltestelle Fegefeuer
Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
Fax: +49 451 122-6190
E-Mail: stadtplanung@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Stichwörter
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Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum ÖPNV in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
- Landesweiter Nahverkehrsplan (LNVP)(Landesportal Schleswig-Holstein)
- Bus und Bahn (ÖPNV)(Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein