Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.

    Hinweise für Tarp: Zweitwohnungsteuer

    Die Zweitwohnungssteuer wird im Amtsgebiet Oeversee nicht erhoben.

    Die Zweitwohnungssteuer wird im Amtsgebiet Oeversee nicht erhoben.

    Ansprechpartner

    Amt Oeversee - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tornschauer Straße 3-5

    24963 Tarp

    Öffnungszeiten

    Montags, Dienstags, Donnerstag und Freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwochs geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4638 88-0

    Fax: +49 4638 88-11

    E-Mail: steueramt@amt-oeversee.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2022 (von: Webservice, Amt Oeversee)

    Technisch geändert am 18.07.2024 (von: Sengenberger-Ott, Dagmar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnungssteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)