Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rellingen - Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    25462 Rellingen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ratsweg, hinter dem Rathaus
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Buslinien
      Linien:
      • Bus: 185
      • Bus: 195
      • Bus: 595
      • Bus: 781

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. Di. Do. Fr. 8.30 - 13.00 Uhr Di. auch 14.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro: Mi. auch 8.30 - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04101 564-0

    Fax: 04101 564-165

    E-Mail: info@rellingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Rellingen

    Empfänger: Gemeinde Rellingen

    IBAN: DE71 2005 0550 1365 1203 00

    BIC: HASPDEHHXXX

    Bankinstitut: Hamburger Sparkasse

    Gemeinde Rellingen

    Empfänger: Gemeinde Rellingen

    IBAN: DE37 2219 1405 0002 3500 80

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn eG

    Gemeinde Rellingen

    Empfänger: Gemeinde Rellingen

    IBAN: DE53 2305 1030 0003 4722 22

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de