Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Amt Oldenburg-Land
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Svante Brunnlieb
Christiane Helbing-Gloger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-32
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Ihor Artykula
Süleyman Büyükasik
Angelika Franz
Martina Hüttmann
Hausanschrift
Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-17
E-Mail: rechnungen@amt-oldenburg-land.de
E-Mail: info@amt-oldenburg-land.de
Nadine Germeroth-Fisler
Ivonne Köhn
Ilona Karmanova
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-24
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: wohngeld@amt-oldenburg-land.de
Evelyne Mühlmeister
Tanja Kording
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-42
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: personal@amt-oldenburg-land.de
E-Mail: hauptamt@amt-oldenburg-land.de
Knut Plöger
Katja Richter-Glagow
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-40
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: kaemmerei@amt-oldenburg-land.de
Olaf Roden
Stefanie Schmidt
Jan Sonnenkalb
Hausanschrift
Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-46
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Annette Schön
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-35
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Sabrina Steenbock
Doreen van Bühren
Hausanschrift
Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-12
Angela Steffien
Internet
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +494361 4937 32
Telefon Festnetz: +494361 4937 46
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Kontaktperson
Christiane Helbing-Gloger
Hausanschrift
Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-32
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Jan Sonnenkalb
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Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-46
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Annette Schön
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Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-35
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Internet
Stichwörter
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Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnungssteuer