Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Hinweise für Neustadt in Holstein: Spezialisierung

    Als Bemessungsgrundlage dient der von der Kommune in der Zweitwohnungssteuersatzung geregelte Maßstab. In Neustadt in Holstein wird ein Flächenmaßstab (Wohnungsgröße und weitere Faktoren) als Bemessungsgrundlage verwendet.

    In der Regel von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus vorwiegend beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Als Bemessungsgrundlage dient der von der Kommune in der Zweitwohnungssteuersatzung geregelte Maßstab. In Neustadt in Holstein wird ein Flächenmaßstab (Wohnungsgröße und weitere Faktoren) als Bemessungsgrundlage verwendet.

    In der Regel von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus vorwiegend beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt in Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    23730 Neustadt in Holstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04561 619-0(Zentrale)

    Fax: 04561 619-328(Zentrale)

    E-Mail: info@stadt-neustadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022 (von: Webservice, Stadt Neustadt in Holstein)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Stadt Neustadt in Holstein)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnungssteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Sprache: en

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