Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
* Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr * geschlossen * Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr * Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Adriana Graf (Jahreskur- und Tourismusabgaben - Grömitz M-Q und S-Z)
Telefon Festnetz: +49 4364 492834
E-Mail: a.graf@groemitz.landsh.de
Frau Katherina Kohlhase (Zweitwohnungssteuer Grömitz (L-Z) / Vergnügungssteuer Grömitz)
Telefon Festnetz: +49 4364 492841
E-Mail: k.kohlhase@groemitz.landsh.de
Frau Kim Paschkewitz (Zweitwohnungssteuer Grömitz (A-K) / Gewerbesteuer)
Telefon Festnetz: +49 4364 492842
E-Mail: k.paschkewitz@groemitz.landsh.de
Frau Mareike Steffen (Leiterin Außenstelle, Ordnungswidrigkeiten für Steuern- und Abgaben / Zweitwohnungssteuer Dahme, Grube, Kellenhusen)
Telefon Festnetz: +49 4364 492854
E-Mail: m.steffen@groemitz.landsh.de
Herr Tim Venneberg (Grömitz (I-L) + Dahme (ohne Zeltplatz Reshöft))
Telefon Festnetz: +49 4364 492838
E-Mail: t.venneberg@groemitz.landsh.de
Frau Kathrin Fruriep (Jahreskur- und Tourismusabgaben Kellenhusen, Grube + Dahme (nur Zeltplatz Reshöft):)
Telefon Festnetz: +49 4364 492837
E-Mail: k.fruriep@groemitz.landsh.de
Herr Andreas Nagel (Verfolgung / Ahndung von Kurabgabeverstößen Grömitz)
Telefon Festnetz: +49 4364 492840
E-Mail: a.nagel@groemitz.landsh.de
Herr Hendrik Lüth (Jahreskur- und Tourismusabgaben - Grömitz A-H und R)
Telefon Festnetz: +49 4562 69336
E-Mail: H.Lueth@groemitz.landsh.de
Frau Janina Wanitzek (Jahreskur- und Tourismusabgaben - Grömitz A-H und R)
Telefon Festnetz: +49 4364 492836
E-Mail: j.buss@groemitz.landsh.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer