Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.
Hinweise für Föhr-Amrum: Zweitwohnungssteuer - Föhr-Amrum
Die Insel Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Die von Ihnen angefragte Leistung wird am Verwaltungssitz in Wyk auf Föhr bearbeitet.
- Zweitwohnungs-SteuererklärungNutzen Sie zur Erklärung Ihrer Zweitwohnungssteuer das für Sie vorbereitete Onlineformular auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum unter der Rubrik Bürgerservice/ Formulare/ Zweitwohnungs-Steuererklärung. Die kommunalen Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sind für Sie unter der Rubrik Ortsrecht und Satzungen einsehbar.
Die Insel Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Die von Ihnen angefragte Leistung wird am Verwaltungssitz in Wyk auf Föhr bearbeitet.
- Zweitwohnungs-SteuererklärungNutzen Sie zur Erklärung Ihrer Zweitwohnungssteuer das für Sie vorbereitete Onlineformular auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum unter der Rubrik Bürgerservice/ Formulare/ Zweitwohnungs-Steuererklärung. Die kommunalen Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sind für Sie unter der Rubrik Ortsrecht und Satzungen einsehbar.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 4 - Finanzmanagement
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10
Gebühren: ja
Am Gewerbegebiet
Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnungssteuer