Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Amt Pellworm
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach Terminabsprache
Kontakt
Telefon Festnetz: 04841 666-7112
Telefon Festnetz: 04841 666-7111
Telefon Festnetz: 04841 666-7113
E-Mail: info@amt-pellworm.de
Kontaktperson
Raikja Alpers
Erco Jacobsen
Weitere Informationen
Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Pellworm werden durch die Stadt Husum wahrgenommen.
Formulare
Hinweise für Pellworm: Zweitwohnungsteuer
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, die Erklärungsformulare als PDF-Datei herunterzuladen.
Amt Pellworm
- Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer für Amt Pellworm(PDF-Datei: 762 kB)
- Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer Amt Pellworm - ANLAGE(PDF-Datei: 3,5 MB)
- Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer - Stadt Husum(PDF-Datei: 90 kB)
- Erklärungsbogen Zweitwohnungssteuer - Stadt Husum - ANLAGE(PDF-Datei: 86 kB)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer