Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Hinweise für Lübeck: Dienstleistung Zweitwohnungssteuer auf www.luebeck.de
Beim Erwerb einer Zweitwohnung in der Hanstadt Lübeck werden Steuern erhoben. Die dazugehörige Zweitwohnsteuersatzung finden Sie unter hier. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer unabhängig vom Melderecht erfolgt. In den wenigsten Fällen ist tatsächlich ein melderechtlicher Nebenwohnsitz Anlass zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer.
Zweitwohnungssteuer abmelden (wenn die Abmeldung der Zweitwohnung bereits beim Hauptwohnsitz erfolgt ist)
Die Aufgabe der Zweitwohnung ist eigenständig bei der Abteilung Aktivbesteuerung zu melden. Dies kann nur persönlich erfolgen. Als Nachweise dienen je nach Art der Zweitwohnung die Meldebescheinigung, die Kündigung des Mietvertrages oder der Kaufvertrag mit dem die Wohnung verkauft wurde.
Wichtig:
Die Abmeldung erfolgt nicht automatisch und der Steuerpflichtige hat sich zwingend selbst zu melden. Dies ist in der Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer geregelt.
Beim Erwerb einer Zweitwohnung in der Hanstadt Lübeck werden Steuern erhoben. Die dazugehörige Zweitwohnsteuersatzung finden Sie unter hier. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer unabhängig vom Melderecht erfolgt. In den wenigsten Fällen ist tatsächlich ein melderechtlicher Nebenwohnsitz Anlass zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer.
Zweitwohnungssteuer abmelden (wenn die Abmeldung der Zweitwohnung bereits beim Hauptwohnsitz erfolgt ist)
Die Aufgabe der Zweitwohnung ist eigenständig bei der Abteilung Aktivbesteuerung zu melden. Dies kann nur persönlich erfolgen. Als Nachweise dienen je nach Art der Zweitwohnung die Meldebescheinigung, die Kündigung des Mietvertrages oder der Kaufvertrag mit dem die Wohnung verkauft wurde.
Wichtig:
Die Abmeldung erfolgt nicht automatisch und der Steuerpflichtige hat sich zwingend selbst zu melden. Dies ist in der Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Haushalt und Steuerung; Zweitwohnungssteuer
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
Anzahl: 347
Gebühren: ja
Bushaltestelle Breite Straße
Bus: Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
SEPA-Basislastschriftmandat für Forderungen der Hansestadt Lübeck
Stichwörter
Steuer, Wohnsitz, Wohnung, Zweitwohnung anmelden, Zweitwohnungssteuer
erforderliche Unterlagen
Fristen
Hinweise für Lübeck: Dienstleistung Zweitwohnungssteuer auf www.luebeck.de
Die Zweitwohnungsteuer entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in den der Beginn des Innehabens der Zweitwohnung fällt. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in
dem die Steuerpflichtige/ der Steuerpflichtige die Zweitwohnung aufgibt.
Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe sowie die Änderung der Nutzung sind der Hansestadt Lübeck, innerhalb einer Woche durch die Steuerpflichtige / den Steuerpflichtigen anzuzeigen.
Geltungsdauer: 1 Woche
Die Zweitwohnungsteuer entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in den der Beginn des Innehabens der Zweitwohnung fällt. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in
dem die Steuerpflichtige/ der Steuerpflichtige die Zweitwohnung aufgibt.
Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe sowie die Änderung der Nutzung sind der Hansestadt Lübeck, innerhalb einer Woche durch die Steuerpflichtige / den Steuerpflichtigen anzuzeigen.
Geltungsdauer: 1 Woche
Kosten
Hinweise für Lübeck: Dienstleistung Zweitwohnungssteuer auf www.luebeck.de
Es fallen Steuern in Höhe der Nutzungstage der Zweitwohnung von 30% bis 100% an.
Es fallen Steuern in Höhe der Nutzungstage der Zweitwohnung von 30% bis 100% an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lübeck: Dienstleistung Zweitwohnungssteuer auf www.luebeck.de
Jede Zweitwohnung muss versteuert werden.
Jede Zweitwohnung muss versteuert werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnungssteuer