Vormundschaft
Für ein minderjähriges Kind kann ein Vormund bestellt werden, für Volljährige wird gegebenenfalls eine Betreuung angeordnet.
Beschreibung
Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Mündels. Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen.
Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,
- wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern würde in diesem Fall die elterliche Sorge entzogen.
- wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben beziehungsweise, sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
- wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.
Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Die Eltern können durch letztwillige Verfügung bestimmen, zu wem im Falle eines frühen Todes die Kinder kommen sollen. Im Übrigen wird der Vormund von dem zuständigen Familiengericht bestellt.
Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.
Der Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachzuweisen.
Hinweise für Segeberg: Vormundschaft
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt).
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Jugendamt des Kreises - Fachgebiet Henstedt-Ulzburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kontakt
E-Mail: Jugendamt-henstedt-ulzburg@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-8200
Kreis Segeberg - Jugendamt des Kreises - Bereitschaftsdienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kontakt
E-Mail: jugend@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-9600
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Metainformation
- Ursprungsportal: Vormundschaft
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Oersdorf
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Oering
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Blunk
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Travenhorst
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Seedorf (Segeberg)
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Bad Bramstedt
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Winsen
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Neuengörs
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Sülfeld
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Hüttblek
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Itzstedt
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Bornhöved
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Stuvenborn
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Wakendorf I
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Leezen
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Rohlstorf
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Nahe
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Schackendorf
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Tensfeld
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Auenland Südholstein
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Geschendorf
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Henstedt-Ulzburg
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Westerrade
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Gönnebek
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Kayhude
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Schmalensee
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Groß Rönnau
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Bad Segeberg
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Klein Rönnau
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Nehms
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Weede
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Ellerau
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Wahlstedt
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Boostedt-Rickling
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Tarbek
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Bad Bramstedt-Land
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Bahrenhof
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Glasau
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Klein Gladebrügge
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Seth
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Krems II
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Sievershütten
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Wensin
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Wakendorf II
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Bühnsdorf
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Schieren
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Dreggers
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Kaltenkirchen
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Pronstorf
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Kattendorf
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Traventhal
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Trappenkamp
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Negernbötel
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Fahrenkrug
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Kisdorf
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Damsdorf
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Norderstedt
- Ursprungsportal: Vormundschaft in Segeberg