Vormund Bestellung

    Vormundschaft

    Für ein minderjähriges Kind kann ein Vormund bestellt werden, für Volljährige wird gegebenenfalls eine Betreuung angeordnet.

    Beschreibung

    Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Mündels. Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen.

    Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,

    • wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern würde in diesem Fall die elterliche Sorge entzogen.
    • wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben beziehungsweise, sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
    • wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.

    Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Die Eltern können durch letztwillige Verfügung bestimmen, zu wem im Falle eines frühen Todes die Kinder kommen sollen. Im Übrigen wird der Vormund von dem zuständigen Familiengericht bestellt.

    Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.

    Der Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachzuweisen.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt).

    Ansprechpartner

    Fachdienst Jugend und Betreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Service-Zeiten Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Ausnahmen: Die Unterhaltsvorschusskasse und der Bereich Beistandschaft sowie FachdienstKindertagesbetreuung, Schule, Sport und sind am Mittwoch ganztägig geschlossen.

    Kontakt

    Fax: +49 4521 788-600

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)

    E-Mail: jugend.betreuung@kreis-oh.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de