Vormundschaft
Für ein minderjähriges Kind kann ein Vormund bestellt werden, für Volljährige wird gegebenenfalls eine Betreuung angeordnet.
Beschreibung
Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Mündels. Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen.
Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,
- wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern würde in diesem Fall die elterliche Sorge entzogen.
- wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben beziehungsweise, sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
- wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.
Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Die Eltern können durch letztwillige Verfügung bestimmen, zu wem im Falle eines frühen Todes die Kinder kommen sollen. Im Übrigen wird der Vormund von dem zuständigen Familiengericht bestellt.
Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.
Der Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachzuweisen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt).
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Beistandschaften: Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache Amtsvormundschaften: Termine nur nach telefonischer Absprache Unterhaltsvorschuss: Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache
Kontakt
Fax: +49 4321 942-2721(Unterhaltsvorschuss)
Fax: +49 4321 942-2744(ASD/Familien- und Jugendhilfe)
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2020
E-Mail: asd@neumuenster.de
Kontaktperson
Abteilung Amtsvormundschaften
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2231
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2719
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2271
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2723
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2717
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2336
Internet
Stichwörter
Feststellung von Vaterschaften, Unterhalt, Unterhaltsvorschusskasse, Vaterschaftsanerkennung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein