Vormundschaft
Für ein minderjähriges Kind kann ein Vormund bestellt werden, für Volljährige wird gegebenenfalls eine Betreuung angeordnet.
Beschreibung
Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Mündels. Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen.
Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,
- wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern würde in diesem Fall die elterliche Sorge entzogen.
- wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben beziehungsweise, sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
- wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.
Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Die Eltern können durch letztwillige Verfügung bestimmen, zu wem im Falle eines frühen Todes die Kinder kommen sollen. Im Übrigen wird der Vormund von dem zuständigen Familiengericht bestellt.
Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.
Der Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachzuweisen.
zuständige Stelle
Hinweise für Lübeck: Vormundschaft
Familienhilfen/Jugendamt
Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck
E-Mail: vormundschaften@luebeck.de
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt).
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Beistandschaften / Unterhaltsvorschuss/ Amtsvormundschaften, Abteilungs- / Antragsservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz am Verwaltungszentrum Mühlentor
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Beistandschaften, Pflegekind, Pflegekinder, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Beistandschaften / Unterhaltsvorschuss/ Amtsvormund- und -pflegeschaften, Beistandschaften
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: beistandschaften@luebeck.de
Internet
Stichwörter
Feststellung von Vaterschaften, gemeinsame Sorge, Sorgeerklärung, Unterhalt
Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Abt. Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen: Integration in Schule, Jugendhilfe im Strafverfahren, Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften, unbegleitete minderjährige Ausländer:innen
Adresse
Hausanschrift
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- Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Linie:- Bus: Linie: 2,7,16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Telefon Festnetz: +49 451 122-2529(Servicenummer (intern))
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: jugendgerichtshilfe@luebeck.de
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Stichwörter
Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD, autist, autistisches Kind, Behinderte, Behinderung, Beratung, Erziehungsberatung, Erziehungshilfe, Familienhilfe, Gericht, Gerichtsverhandlung, Hilfe, Integration, Integrationshilfe, integrieren, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Jugendliche, Jugendstrafverfahren, Kinderschutz, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Kriminalität, kriminell, Menschen mit Behinderung, Probleme, Probleme Schule, Schule, straffällig, Straftat, Verurteilung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein