Vormund Bestellung

    Vormundschaft

    Für ein minderjähriges Kind kann ein Vormund bestellt werden, für Volljährige wird gegebenenfalls eine Betreuung angeordnet.

    Beschreibung

    Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Mündels. Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen.

    Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,

    • wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern würde in diesem Fall die elterliche Sorge entzogen.
    • wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben beziehungsweise, sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
    • wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.

    Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Die Eltern können durch letztwillige Verfügung bestimmen, zu wem im Falle eines frühen Todes die Kinder kommen sollen. Im Übrigen wird der Vormund von dem zuständigen Familiengericht bestellt.

    Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.

    Der Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachzuweisen.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Lübeck: Vormundschaft

    Familienhilfen/Jugendamt
    Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen
    Kronsforder Allee 2-6
    23539 Lübeck

    E-Mail: vormundschaften@luebeck.de

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt).

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Beistandschaften / Unterhaltsvorschuss/ Amtsvormundschaften, Abteilungs- / Antragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesenring 7

    23566 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Verwaltungszentrum Mühlentor
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Beistandschaften, Pflegekind, Pflegekinder, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Beistandschaften / Unterhaltsvorschuss/ Amtsvormund- und -pflegeschaften, Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesenring 7

    23566 Lübeck

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: beistandschaften@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Feststellung von Vaterschaften, gemeinsame Sorge, Sorgeerklärung, Unterhalt

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Abt. Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen: Integration in Schule, Jugendhilfe im Strafverfahren, Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften, unbegleitete minderjährige Ausländer:innen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
      Linie:
      • Bus: Linie: 2,7,16

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 122-2529(Servicenummer (intern))

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: jugendgerichtshilfe@luebeck.de

    E-Mail: unbegleitete.fluechtlinge@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD, autist, autistisches Kind, Behinderte, Behinderung, Beratung, Erziehungsberatung, Erziehungshilfe, Familienhilfe, Gericht, Gerichtsverhandlung, Hilfe, Integration, Integrationshilfe, integrieren, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Jugendliche, Jugendstrafverfahren, Kinderschutz, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Kriminalität, kriminell, Menschen mit Behinderung, Probleme, Probleme Schule, Schule, straffällig, Straftat, Verurteilung

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de