Tuberkuloseberatung
Die Tuberkoloseberatung unterstützt zum Beispiel bei der Durchführung einer antituberkulösen Therapie oder auch bei der Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen.
Beschreibung
Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (zum Beispiel Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sogenannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten,
- Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie,
- gegebenenfalls Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung, sowie
- Durchführung weiterer Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie.
Hinweise für Lübeck: Tuberkulose
Eine ausführliche Beschreibung über Erreger, Vorkommen und Übertragung finden Sie unter Tuberkulose (TBC) vom Gesundheitsamt Lübeck zusammengefasst.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).
Ansprechpartner
Gesundheitsamt; Tuberkuloseüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Linie:- Bus: Linie 2, 7, 16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: infektionsschutz@luebeck.de
Internet
Stichwörter
Gesundheitsberatung, Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Krankenfürsorge, Seuchenabwehr, Tuberkulose, Tuberkuloseberatung
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein