Tuberkuloseberatung
Die Tuberkoloseberatung unterstützt zum Beispiel bei der Durchführung einer antituberkulösen Therapie oder auch bei der Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen.
Beschreibung
Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (zum Beispiel Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sogenannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten,
- Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie,
- gegebenenfalls Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung, sowie
- Durchführung weiterer Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Sachbereich Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter den angegebenen Telefonnummern.
Kontakt
Fax: +49 431 901-62108
Telefon Festnetz: +49 431 901-2108(Meldepflichtige Infektionen)
Telefon Festnetz: +49 431 901-2117(Meldepflichtige Infektionen)
E-Mail: infektionsschutz@kiel.de
Stichwörter
Gesundheit, Gesundheitsamt, Gesundheitsberatung, meldepflichtige Infektionen, meldepflichtige Krankheiten, Tuberkulose, Tuberkuloseberatung
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein