Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst

    Der medizinische Fachdienst führt unter anderem Schueingagsuntersuchungen und Impfkampagnen durch.

    Beschreibung

    Zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nehmen die zuständigen Stellen insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen Bestimmungen wahr.

    Dabei führen sie die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehört auch die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen.

    Ziel ist, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Zum Aufgabengebiet gehören:

    • Schuleingangsuntersuchungen,
    • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen beziehungsweise gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
    • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
    • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer/innen,
    • Behindertenberatung und
    • Gesundheitsberichterstattung.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).

    Ansprechpartner

    Fachdienst Gesundheit - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 52

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-100

    Fax: +49 4521 788-188

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-oh.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gelbes Vorsorgeheft,
    • Impfausweis,
    • Anamnesebogen,
    • Brille oder
    • Heilhilfsmittel.

    Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    •  

    Fristen

    Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Zahngesundheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de