Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst

    Der medizinische Fachdienst führt unter anderem Schueingagsuntersuchungen und Impfkampagnen durch.

    Beschreibung

    Zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nehmen die zuständigen Stellen insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen Bestimmungen wahr.

    Dabei führen sie die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehört auch die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen.

    Ziel ist, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Zum Aufgabengebiet gehören:

    • Schuleingangsuntersuchungen,
    • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen beziehungsweise gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
    • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
    • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer/innen,
    • Behindertenberatung und
    • Gesundheitsberichterstattung.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).

    Ansprechpartner

    Fachdienst 180 Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 4

    23909 Ratzeburg

    Öffnungszeiten

    Der Fachdienst Gesundheit ist Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie geöffnet. Im Bereich amtsärztliche Begutachtung und gesundheitlicher Umweltschutz ist bei erforderlichen Untersuchungen und Begutachtungen eine vorherige Terminabsprache erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-380

    E-Mail: gesundheitsdienste@kreis-rz.de

    Weitere Informationen

    Sie können sich - unabhängig von Ihrem Wohnsitz im Kreisgebiet - sowohl an das Gesundheitsamt in Ratzeburg als auch in Geesthacht wenden.

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2019

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Gelbes Vorsorgeheft,
    • Impfausweis,
    • Anamnesebogen,
    • Brille oder
    • Heilhilfsmittel.

    Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    •  

    Fristen

    Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Zahngesundheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020