Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst
Der medizinische Fachdienst führt unter anderem Schueingagsuntersuchungen und Impfkampagnen durch.
Beschreibung
Zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nehmen die zuständigen Stellen insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen Bestimmungen wahr.
Dabei führen sie die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehört auch die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen.
Ziel ist, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Zum Aufgabengebiet gehören:
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen beziehungsweise gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer/innen,
- Behindertenberatung und
- Gesundheitsberichterstattung.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Kinder- und jugendärztliche Leistungen im FD Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr und nach telefonischer Absprache
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2810
Fax: +49 4321 942-2800
Kontaktperson
Abteilungsleitung
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2826
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2827
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- Brille oder
- Heilhilfsmittel.
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Fristen
Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Zahngesundheit