Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst

    Der medizinische Fachdienst führt unter anderem Schueingagsuntersuchungen und Impfkampagnen durch.

    Beschreibung

    Zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nehmen die zuständigen Stellen insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen Bestimmungen wahr.

    Dabei führen sie die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehört auch die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen.

    Ziel ist, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Zum Aufgabengebiet gehören:

    • Schuleingangsuntersuchungen,
    • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen beziehungsweise gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
    • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
    • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer/innen,
    • Behindertenberatung und
    • Gesundheitsberichterstattung.

    Hinweise für Lübeck: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Bereiches Gesundheitsamt untersucht Kinder vom 1. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.
    Durchgeführt werden die verpflichtende Schuleingangsuntersuchung, die schulärztlichen Untersuchungen zum sonderpädagogischen Förderbedarf und der Schulfähigkeit sowie die Seiteneinsteigeruntersuchungen. Es werden die Begutachtungen zur Fragestellung einer (drohenden) Behinderung auf den Grundlagen der Sozialgesetzbücher für ambulante und (teil)stationäre Maßnahmen durchgeführt.

    Die Hauptaufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes bestehen in der schulärztlichen Versorgung, Beratung der Kindertageseinrichtungen und der medizinischen Begutachtung für die Eingliederungsmaßnahmen. Die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen werden vom Zahnärztlichen Dienst durchgeführt.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).

    Hinweise für Lübeck: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst


    Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck
    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
    Sophienstr. 2 - 8
    23560 Lübeck

    kindergesundheit@luebeck.de

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Gesundheitsamt; Kinder-und Jugendärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Sophienstraße 2-8

    23560 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
      Linie:
      • Bus: Linie 2, 7, 16

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: kindergesundheit@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Impfberatung, Impfen, Impfwesen, jugenärztlicher Dienst, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Kinderäarzt, kinderärztlicher Dienst

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gelbes Vorsorgeheft,
    • Impfausweis,
    • Anamnesebogen,
    • Brille oder
    • Heilhilfsmittel.

    Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    •  

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübeck: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst


    Die Leistungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind kostenfrei. Bitte bringen Sie zur Untersuchung die angeforderten Unterlagen mit.

    Fristen

    Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Zahngesundheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de