Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.
Beschreibung
Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Zuständigkeit
- An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter) im Falle der Lebensmittelüberwachung,
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), wenn Sie tierische Schädlinge, zum Beispiel Ratten, melden wollen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4522 743270
E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de
Kontaktperson
Kristin Schwartau
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395484
Telefon Festnetz: +49 4522 743484
E-Mail: Kristin.Schwartau@kreis-ploen.de
Bürgerbüro - Stadt Preetz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro und Standesamt Montag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr - nur mit vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro und das Standesamt: [ ] Bürgerbüro wegen Softwareumstellung vom 21.06.2024 bis 27.06.2024 geschlossenIm Bürgerbüro der Stadt Preetz wird eine umfangreiche Umstellung und Erneuerung der Software erfolgen. Aus diesem Grund muss das Bürgerbüro im Zeitraum vom 21.06.2024 bis 27.06.2024 für den Besucherverkehr geschlossen werden. Während dieser Umstellungsphase sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros zudem telefonisch nicht erreichbar.Für die Programmumstellung müssen zunächst umfangreiche Vorbereitungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die Einwohnermeldedaten, die aus der bisher genutzten Software exportiert werden und in das neue Programm eingespielt und verarbeitet werden müssen.Die Stadtverwaltung bittet daher um Verständnis, dass für diese umfangreiche Umstellung der grundlegenden Betriebssoftware des Bürgerbüros eine vorübergehende Schließung unvermeidlich ist und bittet deshalb allen Bürgerinnen und Bürger, die notwendigen Verwaltungswege, z.B. Beantragung von Ausweisdokumenten, frühzeitig zu erledigen und empfiehlt hierzu die Online-Terminbuchung auf www.preetz.de zu nutzen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@preetz.de
Kontaktperson
Frau Christiane Gerlitz
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
- die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
- die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
- Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.
Voraussetzungen
Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.
Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.
Kosten
Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020
Stichwörter
Schädlinge, Schädlingsbekämpfung, Küchenschaben, Gesundheitsschädlinge, Kakerlaken, Hygieneschädlinge