• Odderade (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.

Beschreibung

Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

Zuständigkeit

  • Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), wenn es um die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer geht.
  • Einschlägige Fachschule, wenn es um den Erwerb der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der „Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)“ geht.
  • Kreis oder kreisfreie Stadt (Veterinäramt), wenn es um eine tierschutzrechtliche Erlaubnis geht.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Schädlingsbekämpfung

  • Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), wenn es um die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer geht.
  • Einschlägige Fachschule, wenn es um den Erwerb der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der „Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)“ geht.
  • Kreis oder kreisfreie Stadt (Veterinäramt), wenn es um eine tierschutzrechtliche Erlaubnis geht.

Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 202 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Stettiner Straße 30

25746 Heide

Öffnungszeiten

Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: veterinaerwesen@dithmarschen.de

Telefon Festnetz: 0481 97-9350

Fax: 0481 97-9355

Version

Technisch erstellt am 08.12.2021

Technisch geändert am 07.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

Adresse

Hausanschrift

Heinrichstraße 28-34

24937 Flensburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 461 806-806

Fax: +49 461 806-9806

E-Mail: service@flensburg.ihk.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 21.12.2009

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
    • die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
    • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
    • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
    • Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.

Voraussetzungen

Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.

Kosten

Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Schädlinge, Hygieneschädlinge, Kakerlaken, Schädlingsbekämpfung, Gesundheitsschädlinge, Küchenschaben

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020