Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.

    Beschreibung

    Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

    Zuständigkeit

    • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter) im Falle der Lebensmittelüberwachung,
    • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), wenn Sie tierische Schädlinge, zum Beispiel Ratten, melden wollen.

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 202 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0481 97-9350

    Fax: 0481 97-9355

    E-Mail: veterinaerwesen@dithmarschen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 28-34

    24937 Flensburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 43  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Angelburger Strasse (Bus Linie 1+4 Richtung ZOB)
    • Haltestelle: Deutsches Haus (Bus Linie 1+4 Richtung Bhf.)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 461 806-9806

    Telefon Festnetz: +49 461 806-806

    E-Mail: service@flensburg.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1126

    25731 Heide

    Hausanschrift

    Kirchspielsweg 6

    25746 Heide

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 481 605-0

    Fax: +49 481 605-70

    E-Mail: info@amt-heider-umland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Girocard

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
      • die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
      • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
      • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
      • Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.

    Voraussetzungen

    Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

    Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.

    Kosten

    Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Schädlingsbekämpfung, Gesundheitsschädlinge, Hygieneschädlinge, Küchenschaben, Kakerlaken, Schädlinge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de