Drogenberatung, Suchtberatung
Menschen mit Suchtproblemen können sich an die Beratungsstellen in den Städten wenden.
Beschreibung
Fast jede Stadt verfügt über Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater: Psychologinnen/Psychologen, Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Ärztinnen/Ärzte.
Direkt Betroffene, Angehörige und vor allem auch Eltern können sich an diese Stellen wenden. Teilweise sind diese Beratungsstellen auf Abhängigkeiten von bestimmten Suchtmitteln beziehungsweise auf verhaltensbezogene Süchte (zum Beispiel Glücksspielsucht, Internetsucht) spezialisiert.
Bei der Beratung werden die vertraulichen Informationen nicht an die Polizei weitergeleitet. Auf Wunsch sind alle Gespräche anonym. Genau wie Ärztinnen/Ärzte sind Suchtberaterinnen/Suchtberater zum Schweigen verpflichtet - auch wenn es um illegale Drogen geht.
Suchtberatung bieten unter anderen Wohlfahrtsverbände (zum Beispiel Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Diakonisches Werk) sowie die örtlichen Gesundheitsämter. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen einen so genannten "Suchtberater". Das ist eine Pädagogin oder ein Pädagoge, die oder der die Aufgabe hat, den Schülerinnen und Schülern bei Drogen- oder Suchtproblemen zu helfen. Sie oder er kann bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen oder gibt Unterstützung, um einen Weg aus der Sucht zu finden.
Zuständigkeit
- An die Beratungsstellen in freier Trägerschaft oder
- an Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).
Ansprechpartner
Für Quickborn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten
- des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG),
- der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V. (LSSH),
- dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
- der Suchtberatungsstellen (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - BZGA)
- des Projektes der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Förderung der Kommunikation mit Jugendlichen, drugcom.de und
- der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein