Impfung Beratung

    Impfungen

    Impfungen werden durch Ärzte/Ärztinnen vorgenommen. Sie gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern.

    Beschreibung

    Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

    Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf.

    Zuständigkeit

    • An Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder
    • an den Kreis/die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

    Ansprechpartner

    Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 8

    24768 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

    Fax: +49 4331 202-295

    E-Mail: info@kreis-rd.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Impfpass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Bei Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, fallen in der Regel keine Gebühren an, da diese von der Krankenkasse, den Kreisen/kreisfreien Städten oder aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber übernommen werden.

    Alle anderen Impfungen, insbesondere Impfungen zum Schutz bei privaten Reisen in Gebiete mit besonderem Infektionsrisiko (z. B. Gelbfieber), sind kostenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zur Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI).

    Informationen zum Thema Impfschutz und Impfen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English