Impfung Beratung

    Impfungen

    Impfungen werden durch Ärzte/Ärztinnen vorgenommen. Sie gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern.

    Beschreibung

    Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

    Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf.

    Zuständigkeit

    • An Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder
    • an den Kreis/die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Plön - Amt für Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Öffnungszeiten

    Montag
    09.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag
    09.00 - 12.00 Uhr
    14.30 - 18.00 Uhr
    Mittwoch
    09.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag
    09.00 - 12.00 Uhr
    Freitag
    09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ploen.de

    Telefon Festnetz: +49 4522 743531

    Fax: +49 4522 743467

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2013 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Impfpass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Bei Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, fallen in der Regel keine Gebühren an, da diese von der Krankenkasse, den Kreisen/kreisfreien Städten oder aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber übernommen werden.

    Alle anderen Impfungen, insbesondere Impfungen zum Schutz bei privaten Reisen in Gebiete mit besonderem Infektionsrisiko (z. B. Gelbfieber), sind kostenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zur Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI).

    Informationen zum Thema Impfschutz und Impfen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)