Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Beschreibung
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Fachteam 2.2 Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Schützenhaus
Linien:- Bus: Linie 2
- Bus: Linie 3
- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Melvin Schall (Sachbearbeitung)
Frau Nicole Fröhlich (Sachbearbeitung)
Frau Jaqueline Evers (Sachbearbeitung)
Frau Jasmin Pape (Sachbearbeitung)
Internet
Formulare
Sozialhilfe - Antrag auf Erbringung von Leistungen nach Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Sozialhilfe - Erklärung über den Besitz und die Haltung eines Kraftfahrzeugs (Kfz)
Sozialhilfe - Befreiung vom Bankgeheimnis und Ermächtigung zur Auskunftserteilung
Fachteam 2.2 Soziales & Asyl
Adresse
Hausanschrift
Formulare
Sozialhilfe - Befreiung vom Bankgeheimnis und Ermächtigung zur Auskunftserteilung
Sozialhilfe - Erklärung über den Besitz und die Haltung eines Kraftfahrzeugs (Kfz)
Sozialhilfe - Antrag auf Erbringung von Leistungen nach Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maren Pöhls
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: I-Z
Fax: +49 4331 202-447
Telefon Festnetz: +49 4331 202-445
E-Mail: krankenhilfe@kreis-rd.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen, Familienplanung, Sterilisation