Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Beschreibung
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Abteilung Allgemeine soziale Angelegenheiten und Hilfe zur Pflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Heike Gallus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743352
Fax: +49 4522 74395352
E-Mail: Heike.Gallus@kreis-ploen.de
Kerstin Muhs
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395297
Telefon Festnetz: +49 4522 743297
E-Mail: Kerstin.Muhs@kreis-ploen.de
Internet
Stadt Plön
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Dietlind Joneleit
Nadine Nac
Bianca Sievers
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen, Familienplanung, Sterilisation