Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Beschreibung
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Allgemeine Sozialhilfe - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 3-5
Postfach 260
22871 Wedel
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 15:00 - 19:00 Uhr Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen, Sterilisation, Familienplanung