Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Beschreibung
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1260
23735 Lensahn
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Kontakt
Kontaktperson
Herr Mirko Sonnenkalb
Postfachadresse
Postfach 1260
23735 Lensahn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04363 50851
Fax: 04363 508151
E-Mail: mirko.sonnenkalb@amt-lensahn.de
Frau Ines Wulff
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1260
23735 Lensahn
Telefon Festnetz: +49 4363 508-21
Fax: +49 4363 508-121
E-Mail: ines.wulff@amt-lensahn.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Familienplanung, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Sterilisation