Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Beschreibung
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Sozialzentrum Niebüll
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Monntag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr -18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Sozialzentrum Niebüll
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Monntag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr -18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kreis Nordfriesland - Jobcenter Nordfriesland, Standort: Niebüll
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen, Familienplanung, Sterilisation