Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit

    Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.

    Beschreibung

    Hilfe zur Gesundheit umfasst

    • vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
    • Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
    • Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.

    Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

    Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Amt Berkenthin - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schart 16

    23919 Berkenthin

    Kontakt

    Fax: +49 4544 8001-31

    Telefon Festnetz: +49 4544 8001-0

    E-Mail: info@amt-berkenthin.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Familienplanung, Sterilisation, Hilfe in besonderen Lebenslagen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de