Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Beschreibung
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadt Ratzeburg - Fachdienst Soziales
Adresse
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Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Hinweis: Dienstag, Mittwoch und Freitag nicht geöffnet. Termine außerhalb der Sprechzeiten für alle Bereiche nach vorheriger Vereinbarung. Die zentrale Rufnummer des Empfangsbereiches lautet: 04541/8000-150.
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Stadt Ratzeburg
Empfänger: Stadt Ratzeburg
IBAN: DE76 2305 2750 0000 1163 00
BIC: NOLADE21RZB
Bankinstitut: Kreissparkasse Ratzeburg
Kreis Herzogtum Lauenburg - Fachdienst 260 Soziale Leistungen - Frau Schemmerling
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Fax: 04541 888-306
Telefon Festnetz: 04541 888-335
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Familienplanung, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Sterilisation