Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Hilfe zur Erziehung beantragen

    Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.

    Beschreibung

    In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung. Hilfen zur Erziehung ist der Name für verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien.

    Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die Mitarbeiterinnen können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte.

    Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch allein Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen.

    Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen und das Jugendamt beteiligt.

    Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:

    • Eine Pädagogin oder ein Pädagoge beraten und unterstützen Eltern bei Fragen in der Erziehung (Erziehungsberatung).
    • Eine Therapeutin oder ein Therapeut versucht in Gruppensitzungen der Familie zu helfen (soziale Gruppenarbeit).
    • Eine psychologische oder sozialpädagogische Fachkraft versucht, einzelnen Familienmitgliedern zu helfen (Erziehungsbeistand).
    • Kinder bekommen Hilfe, wenn die Eltern eine psychische Krankheit haben.
    • Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie (Betreuungshelfer).
    • Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Zum Beispiel kann das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder in ein Wohnheim kommen (Heimerziehung oder betreute Wohnformen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).
    • Für Kinder mit seelischer Behinderung  gibt es auch die Eingliederungshilfe (gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung). Sie haben selbstverständlich auch Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen und die Eingliederungshilfe können nebeneinander oder kombiniert gewährt werden.

    Zuständigkeit

    Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Kiel: Zuständigkeit

    In Kiel ist das Jugendamt über seine Sozialzentren zu erreichen. Welches in Ihrer Nähe liegende Zentrum für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der beigefügten Liste. In dieser Liste ist die telefonische Durchwahl der für ihre Straße zuständigen Person hinterlegt. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich in besonderen Notlagen bitte an die nächste Polizeidienststelle über die Rufnummer 110.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Sophienblatt 50b

    24114 Kiel

    4. Etage

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stresemannplatz 1-3 (vor dem Welcome Center)
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz: Neues Rathaus, Innenhof (Zufahrt Kaistraße)
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz: Fabrikstraße
      Anzahl: 3  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle: Andreas-Gayk-Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeiner Sozialdienst: Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Jobcenter: Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3673

    E-Mail: sozialzentrum.mitte@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu empfehlen.

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 40

    24106 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mercatorstraße
      Linie:
      • Bus: 41, 42
    • Haltestelle: Elendsredder
      Linie:
      • Bus: 6, 11, 91, 92, 501, 502, 901, 902

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeiner Sozialdienst: Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Jobcenter: Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4691

    E-Mail: sozialzentrum.nord@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu empfehlen.

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 145

    24114 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtrade
      Linie:
      • Bus: 51

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeiner Sozialdienst: Saarbrückenstraße 145 Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Jobcenter: Saarbrückenstraße 149 Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3697

    E-Mail: sozialzentrum.sued@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu empfehlen.

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Wischhofstraße 1-3

    24148 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wischhofstraße
      Linie:
      • Bus: 2, 9, 11, 72, 100, 200, 201, 210

    Öffnungszeiten

    Allgemeiner Sozialdienst: Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Jobcenter: Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4675

    E-Mail: sozialzentrum.ost@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu empfehlen.

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Mettenhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Skandinaviendamm 299

    24109 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bergenring
      Linie:
      • Bus: 6, 61, 100, 101

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeiner Sozialdienst: Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Jobcenter: Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4632

    E-Mail: sozialzentrum.mettenhof@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu empfehlen.

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Gaarden

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 2

    24143 Kiel

    Im Gebäude der Bundesagentur für Arbeit

    Haltestellen

    • Haltestelle: Adolf-Westphal-Straße
      Linien:
      • Bus: 4330
      • Bus: 52

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeiner Sozialdienst: Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Jobcenter: Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4667

    E-Mail: sozialzentrum.gaarden@kiel.de

    Weitere Informationen

    Der Allgemeine Sozialdienst Gaarden befindet sich im Gebäude der Bundesagentur für Arbeit.
    Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu empfehlen.

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Elmschenhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 145

    24114 Kiel

    Öffnungszeiten

    Allgemeiner Sozialdienst: Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Jobcenter: Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3697

    E-Mail: sozialzentrum.elmschenhagen@kiel.de

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
    • Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
    • Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Kosten

    Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
    Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.

    Auch einem jungen Volljährigen steht Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensbetreuung (Nachbetreuung) zu, wenn und solange (in der Regel höchstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Probleme, Erziehungsberatung, Jugendamt, Erziehungshilfe, Streit, Trennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English