Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Beschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).
Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.
Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Amt Probstei - Soziale Transferleistungen
Aktuelles
Das Sozial- und Wohngeldamt ist für alle Gemeinden im Amtsgebiet zuständig.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Rathaus Schönberg
Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
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Lieferanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
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Rathaus Schönberg
Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
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Ist rollstuhlgerecht
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Öffnungszeiten
Rathaus Schönberg: Mo. 08:00 -12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Rathaus Laboe: Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4344 306-1305(Ansprechperson Soziale Transferleistungen)
E-Mail: soziales@amt-probstei.de
Bankverbindung
Amtskasse Probstei
Empfänger: Amtskasse Probstei
IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Stichwörter
Gewährung Sozialhilfe, Informationen zu schwierigen Lebenssituationen, Sozial, soziale Dienstleistung, Sozialhilfe, Sozialhilfeantrag, Wohngeld, Wohngeldantrag, Wohngeldanträge, Wohngeldbehörde
Abteilung Hilfen für Menschen mit Behinderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4522 743382
Fax: +49 4522 74395382
Kontaktperson
Jördis Keller
Zuständig für
- Sonstiges: Kl - Kz, Mu - Mz, Nu
Hausanschrift
E-Mail: Joerdis.Keller@kreis-ploen.de
Fax: +49 4522 74395496
Telefon Festnetz: +49 4522 743496
Lukas Dzierzynski
Zuständig für
- Sonstiges: Fr - Fi, I, Q, Sc, So, Sö
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743318
E-Mail: Lukas.Dzierzynski@kreis-ploen.de
Fax: +49 4522 74395318
Jakob Möller
Zuständig für
- Sonstiges: Bi-Bz, C, Ne
Hausanschrift
E-Mail: Jakob.Moeller@kreis-ploen.de
Telefon Festnetz: +49 4522 743593
Tobias Gebert
Zuständig für
- Sonstiges: H, Ka - Kj, L
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395480
Telefon Festnetz: +49 4522 743557
E-Mail: Tobias.Gebert@kreis-ploen.de
Jacqueline Usbek
Zuständig für
- Sonstiges: Ra - Ro, V
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743560
E-Mail: Jacqueline.Usbek@kreis-ploen.de
Fax: +49 4522 74395560
Louisa Wiezorek
Zuständig für
- Sonstiges: D, E, Fj - Fz, Körperbeh. Si - Z, Fürsorgestelle
Hausanschrift
E-Mail: louisa.wiezorek@kreis-ploen.de
Telefon Festnetz: +49 4522 743676
Fax: +49 4522 74395676
Kari Diete
Zuständig für
- Sonstiges: Ma-Mt, Na, P, X, Y, Fürsorgestelle
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395709
E-Mail: Kari.Diete@kreis-ploen.de
Telefon Festnetz: +49 4522 743709
Katja Laue
Zuständig für
- Sonstiges: Ar-Az, Fa, Gu-Gz, O, Ru-Rz, Sa, T, Z Körperbeh. C-F, P-Sh
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395677
E-Mail: Katja.Laue@kreis-ploen.de
Telefon Festnetz: +49 4522 743677
Natalie Rusch
Zuständig für
- Sonstiges: A-Aq, J, Se-Sz (ohne SC, So, Sö), Körperbeh. Kh-O
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743703
E-Mail: Natalie.Rusch@kreis-ploen.de
Anika Neumann
Zuständig für
- Sonstiges: Ba-Be, Ni-No,U, Körperbeh. G-Kg, Kündigungsschutz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743701
Fax: +49 4522 74395701
E-Mail: Anika.Neumann@kreis-ploen.de
Maria Riggert
Zuständig für
- Sonstiges: G - Gr, Körperbeh. A - B
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395561
E-Mail: Maria.Riggert@kreis-ploen.de
Telefon Festnetz: +49 4522 743561
Johannes Weber
Zuständig für
- Sonstiges: G - Gr, Körperlichbeh. A - B, alle Bereiche Kinder
Hausanschrift
24306 Plön
Telefon Festnetz: +49 4522 743116
E-Mail: Johannes.Weber@kreis-ploen.de
Bärbel Reincke
Zuständig für
- Sonstiges: F, Na-Ne, P, Q, Sa-Sj
Hausanschrift
E-Mail: Baerbel.Reincke@kreis-ploen.de
Telefon Festnetz: +49 4522 743218
Fax: +49 4522 74395218
Manja Fieberg
Zuständig für
- Sonstiges: G, H, M, R, Sk
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743708
Fax: +49 4522 74395708
E-Mail: Manja.Fieberg@kreis-ploen.de
Judith Mengel
Zuständig für
- Sonstiges: A, B, Ja, Sl - Sz
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395483
Telefon Festnetz: +49 4522 743483
E-Mail: Judith.Mengel@kreis-ploen.de
Sophie Politz
Zuständig für
- Sonstiges: C, D, E, I, Jb - Jz, K, L
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395578
Telefon Festnetz: +49 4522 743578
E-Mail: Sophie.Politz@kreis-ploen.de
Lisa Piekulla-Flügger
Zuständig für
- Sonstiges: Ng - Nz, O, T - Z
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395586
Telefon Festnetz: +49 4522 743586
erforderliche Unterlagen
Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel
- Nachweis über die Behinderung,
- sämtliche Einkommensnachweise,
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).
Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Formulare
Hinweise für Plön: Spezialisierung
Hinweise für Plön: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen, Eingliederung
Metainformation
- Ursprungsportal: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Plön
- Ursprungsportal: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen in Plön