Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Beschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).
Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.
Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Amt Probstei - Soziale Transferleistungen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Lieferanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Kontakt
Fax: +49 4344 306-1603
Telefon Festnetz: +49 4344 306-1305(Ansprechperson Soziale Transferleistungen)
E-Mail: soziales@amt-probstei.de
Kontaktperson
Frau Jana Kohrt (Leiterin Soziale Transferlleistungen)
Frau Julia Brem (Sachbearbeiterin Soziale Transferleistungen)
Frau Andrea Guillot (Sachbearbeiterin Soziale Transferleistungen)
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Probstei
Empfänger: Amtskasse Probstei
IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Stichwörter
Gewährung Sozialhilfe, Informationen zu schwierigen Lebenssituationen, Sozial, soziale Dienstleistung, Sozialhilfe, Sozialhilfeantrag, Wohngeld, Wohngeldantrag, Wohngeldanträge, Wohngeldbehörde
erforderliche Unterlagen
Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel
- Nachweis über die Behinderung,
- sämtliche Einkommensnachweise,
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).
Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Formulare
Hinweise für Plön: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hilfe in besonderen Lebenslagen, Eingliederung
Metainformation
- Ursprungsportal: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
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